Bildungsförderung
Stand 2024
Da das SI-SeminarInstitut von Ö-Cert zertifiziert ist und seit Oktober 2023 wieder auf der Liste der Qualitätsanbieter steht, gibt es Förderungen für unsere Kurse.
wieweit für eine individuelle Person ein spezieller Kurs gefördert wird, können wir nicht sagen. Dies entscheiden die Förderstellen.
Ö-Cert – Förderung von Weiterbildung in Österreich - nutze deine Vorteile!
Ö-Cert legt österreichweit Qualitätsstandards für Erwachsenenbildungsorganisationen fest und schafft unbürokratisch Transparenz für Bildungsinteressierte. Die Grundvoraussetzungen stellen sicher, dass die Kernaufgabe der zertifizierten Organisation in der Erwachsenenbildung besteht.
Es wird garantiert, dass der Bildungsanbieter über ein Qualitätsmanagementsystem sowie ein entsprechendes QM-Verfahren verfügt. Eine pädagogisch ausgebildete Person ist maßgeblich an der Kurserstellung und -pflege beteiligt.
Wir bieten dir so einen optimalen Lernerfolg! Alle Bildungsinteressiertne haben gleiche Möglichkeiten beim Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung.
Dein Weg zur Förderung
Das SI-SeminarInstitut erfüllt die Voraussetzungen des von den Ländern und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschaffenen Qualitätsrahmens für Bildungsorganisationen.
Durch unsere Zertifizierung wird dir die Möglichkeit gegeben, für unsere Kurse Zugang zu verschiedenen Förderungen der Länder und des Bundes zu bekommen. Welche Förderung für dich und deine Voraussetzungen in Frage kommt, erfährst du HIER .
Beispiele aus den Bundesländern
Wien: waff Bildungskonto
Voraussetzungen:
Spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Hauptwohnsitz in Wien
Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger
„Karenz und Wiedereinstieg“ (ein spezielles Programm für Wiener Wiedereinsteiger:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis): Programmeintritt vor Beginn oder während der Eltern- bzw. Pflegekarenz
Was wird gefördert:
Kurs- und Seminarkosten (Teilnahmebeiträge incl. Prüfungsgebühren),
Kosten mindestens € 150,-
Wer wird nicht gefördert:
Selbstständig Erwerbstätige (außer Neue Selbstständige)
Beamt:innen
Studierende
Pensionist:innen
Finde mehr unter diesem Link!
NÖ Bildungsförderung
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in NÖ seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn
Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
Das Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
Mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss
Was wird gefördert:
Persönlich entstandene Kurskosten, abzüglich Zuschüssen von anderen (z.B. Dienstgeber)
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Bruttoeinkommen.
Wer wird nicht gefördert:
Arbeitssuchende (Ausnahme: Wiedereinsteiger:innen ohne Leistungsbezug)
öffentlich Bedienstete
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OÖ Bildungskonto
Voraussetzungen:
dauerhafter Hauptwohnsitz in OÖ
Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
Das Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, bei einem akademischen Abschluss sind das 3.000 Euro brutto.
Mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss
Was wird gefördert:
Kurskosten ab € 100
30% der Kurskosten, maximal aber 2.200 EUR
60% der Kurskosten, maximal aber 2.700 EUR
Wer wird nicht gefördert:
Arbeitssuchende
Pensionist:innen
Temporär in OÖ Gemeldete
Online Antragsformular ausfüllen und innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der OÖ Landesregierung einreichen.
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Salzburger Bildungscheck
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Kursbeginnes im Bundesland Salzburg
Die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Ausbildungsträger stattfinden.
Kurskosten ab 200 EUR
Was wird gefördert:
Berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen
50% der Kosten (oder mehr) bis zu 1.000 EUR in 4 Jahren (1.300 EUR für Personen über 50 Jahre)
Wer wird nicht gefördert:
Akademiker:innen, Ausnahme: Wiedereinsteiger:innen
Der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildung gestellt werden.
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